Kinderschutzkonzept nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Auch ich als Kindertagespflegeperson muss ein Kinderschutzkonzept vorweisen und ausgearbeitet haben. Inzwischen habe ich es fertig gestellt und es kann hier gelesen werden. Ebenso wie mein eigenes Konzept der Kindertagespflege wird es bei Bedarf angepasst, erweitert und umgeschrieben.


1. Einleitung

Ich als Kindertagespflegeperson habe im Sinne des § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Erbringer von Leistungen einen besonderen Schutzauftrag und habe die Vereinbarung § 8a vom Jugendamt der Stadt Kamen unterschrieben. Bei Anzeichen Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) soll ich eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Diese ist beim zuständigen Jugendamt oder einer vom Jugendamt beauftragen Stelle zu finden. Dort sind auch Notruf-Telefonnummern eingerichtet, die jederzeit erreichbar sind. 

Der Schutz der Kinder, vor Gefahren, gehört zu unseren Pflichtaufgaben in der Kindertagespflege. Ich als Kindertagespflegeperson, erlebe die Kinder viele Stunden, an den vielen Tagen im Jahr. Ich habe regelmäßig Kontakt zu den Eltern, mit denen ich eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft eingehe. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bin ich ebenfalls zuständig, Anzeichen für eine Gefährdung bei Kindern frühzeitig wahrzunehmen. 

Ich bin zuständig für die Förderung, Betreuung und Erziehung für Kinder von 1-3 Jahren, die täglich zu mir in die Kindertagespflegestelle Dorfspatzen kommen. 

Mir ist es wichtig, die mir anvertrauten Kinder mit ihren Familien in den ersten Lebensjahren zu begleiten und ihre Lebenswelten kennenzulernen. Ich bin Erziehungspartnerin der Eltern und Erziehungsberechtigten. Als Tagespflegeperson erbringe ich eine Vertrauensdienstleistung und neben der Eingewöhnung der Kinder müssen auch die Eltern bei mir in der Kindertagespflege ankommen und Sicherheit gewinnen, damit eine Erziehungspartnerschaft gelingen kann. Dies ist eine wichtige Grundlage, um auch schwierige Gespräche mit Eltern über das Wohlbefinden der Kinder zu führen. Nicht selten werde ich als Tagespflegeperson von den Eltern um Rat gefragt, auch über die eigentliche Betreuung und Förderung der Kinder hinaus. Häufig entstehen sehr vertrauensvolle Beziehungen, die im Idealfall dem Kind zugutekommen. 

In diesem Zwei-Familien-System bin ich oftmals mit die erste Person, die Signale erkennt und durch Beobachten bemerkt, dass es dem Kind nicht gut geht. 

Ich versuche stets, mit den Eltern und Erziehungsberechtigten, als unseren Erziehungspartnern in Verbindung zu bleiben und sie über die Schritte, Maßnahmen und Erfolge zu informieren. 

 

Die rechtliche Grundlage für den Kinderschutz „Kindeswohlgefährdung“, liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können. 

Alle Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Der Schutzauftrag für mich als Tagespflegepersonen nach §8a SGB VIII besagt, dass ich gewichtige Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung erkenne, das Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer Fachkraft einschätze und gemeinsam mit den Eltern, mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuche eine Gefährdung abzuwenden und Hilfeangebote aufzuzeigen. Wenn die Gefährdung nicht durch verschiedene Mittel und Möglichkeiten abgewendet werden kann oder besprochene Maßnahmen im Verlauf nicht ausreichend erscheinen, bin ich dazu verpflichtet, das zuständige Jugendamt zu informieren. Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Schutzkonzept nicht auf Dauer vollständig ist und ggf. bearbeitet bzw. weiter ergänzt werden kann, wenn sich neue Maßnahmen, Regeln etc. ergeben bzw. ich meinen Reflexionen merke, dass etwas fehlt.

 

  

2. Leitbild

Das Leitbild meiner Einrichtung, soll eine Grundorientierung geben. Bei mir steht das Kind im Mittelpunkt. Sehr wichtig ist mir ein wertschätzendes Miteinander, Offenheit und Ehrlichkeit mit der Basis auf Vertrauen. 

Die Kinder sollen ihre individuelle Persönlichkeit entfalten können, dies geschieht mit Feinfühligkeit, Unterstützung und Ermutigung.

Empathie und Achtsamkeit ist für mich die Voraussetzung, um jedes Kind als einzigartige und eigenständige Person mit eigenen Wünschen, Bedürfnissen und Interessen wahrzunehmen.

Außerdem nehme ich die Kinder und Eltern gegenseitig ernst und die Individualität jedes Einzelnen soll geachtet und gefördert werden. 

Eine gewaltfreie Konfliktlösung ist Grundvoraussetzung in meinem pädagogischen Alltag. Eine behutsame und liebevolle Atmosphäre schafft Geborgenheit und gibt Sicherheit und es entsteht ein geschützter Raum für ein ehrliches und fröhliches Miteinander. Die Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Kinder sind jedoch wichtige Bestandteile meines pädagogischen Konzepts.

Deshalb wird das Schutzkonzept und meine Verantwortung für die Kinder und der Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt in die Konzeption meiner Kindertagespflegestelle aufgenommen. 

Der regelmäßige Austausch, auch kurze Austausch in der Übergabesituation ist für mich wichtiger Bestandteil meiner Arbeit und auch die Reflexion und Reaktion auf Informationen und Beobachtungen gehören für mich zum Alltag.

Jedes Kind ist ein Individuum und lernt in seinem eigenen Tempo mit verschiedenen Dingen, Situationen, Aufgaben usw. umzugehen und sollte deshalb, wenn möglich individuell gefördert werden, denn auch Kinder haben Rechte!

 

 

3. Kinderrechte

Jedes Kind ist einzigartig und hat Rechte! 

4 Säulen bilden das Grundgerüst, denn jeder hat das Recht auf

Gleichbehandlung, Wohlergehen, Leben und Entwicklung und Meinung

Folgende 10 Kinderrechte sind bei der Unicef verankert… 

  1. Recht auf freie Meinungsäußerung & Beteiligung
  2. Recht auf Gesundheit
  3. Recht auf elterliche Fürsorge
  4. Recht auf gewaltfreie Erziehung
  5. Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
  6. Recht auf Spiel & Freizeit
  7. Recht auf Gleichheit
  8. Recht auf Bildung
  9. Recht auf Schutz im Krieg & auf der Flucht
  10. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung

 

Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagespflege

 

1.Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung: 

Alle Tageskinder haben das Recht in meiner Kindertagespflege mitzubestimmen und dürfen frei ihre Gedanken, Wünsche, Vorschläge und Meinungen äußern, Demokratie geht nur mit Demokraten! 

 

2. Recht auf Gesundheit: 

Alle Tageskinder haben das Recht auf ein gesundes, ausgewogenes Frühstück und Mittagessen und immer etwas zu Trinken. Fast jeden Tag (bei Wind und Wetter) befinden sich die Tageskinder an der frischen Luft, was ihr Immunsystem stärkt. Jedes Tageskind hat das Recht bei Verletzungen in meiner Kindertagespflege ärztlich behandelt zu werden. Kranke Kinder gehören nach Hause zu ihren Betreuungspersonen.

 

3. Recht auf elterliche Fürsorge: 

Alle Tageskinder bekommen die gleiche Fürsorge und Pflege von mir. Ich kümmere mich liebevoll und herzlich um das Wohle jedes einzelnen Kindes. Ich bleibe ruhig und gelassen in stressige Situationen und betreue mit Geduld, Einfühlungsvermögen, Geborgenheit und Sicherheit. Ich versuche im Rahmen meiner Möglichkeiten und Regeln stets auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, so wie es die Eltern auch tun würden.

4. Recht auf gewaltfreie Erziehung: 

Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Die Formulierung dieses Gesetzes ist so eindeutig und klar, dass sich daraus unzweifelhaft eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang mit Kindern ableiten lässt.

Eine gewaltfreie Erziehung ist für die Entwicklung der Kinder absolut wichtig, daher gehören Gewalt, körperliche Strafen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen in keine Weise zu meiner pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege. Eine gute pädagogische Beziehung zu den Tageskindern zu haben und mit ihnen verbal und nonverbal zu kommunizieren ist für mich persönlich die beste Voraussetzung für ein friedvolles und harmonisches Miteinander.

 

5. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: 

Inklusion in meiner Tagespflege umfasst unter anderem die Betreuung von Tageskindern mit Behinderung und / oder chronischen Krankheiten. Mir ist vor dem Betreuungsbeginn bekannt, welche Unterstützungsbedarfe besonders nötig sind. Die Tageskinder können sich uneingeschränkt in meiner Tagespflege entfalten und entwickeln im Rahmen der Möglichkeit.

 

6. Recht auf Spiel und Freizeit: 

Alle Tageskinder haben das Recht auf Spielen, wie freies Spielen bzw. absichtsloses Spielen. Sie haben das Recht ihre eigenen Spiele auszusuchen, deren Lerninhalte sie gerade brauchen und schaffen so ihre eigene Frühförderung (Recht auf Förderung). Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht auf Freizeit in der Tagespflege, das Recht zu schlafen, nichts zu machen, sich auszuruhen oder sich zurückzuziehen. Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht zu malen (Malangebot ohne Vorlagen) u. zu musizieren (z.B. im Singkreis – dürfen – müssen nicht!)

 

7. Recht auf Gleichheit: 

Kein Tageskind darf in meiner Betreuung benachteiligt werden. Alle Kinder in der Betreuung haben diese Rechte! Es ist egal, welche Nationalität sie haben, welche Sprache sie sprechen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Religion sie haben, ob sie Jungs oder Mädchen sind, welche Kultur die Eltern ausleben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie reich oder arm sind. Keinem Tageskind darf in meiner Betreuung irgendeines der beschlossenen Rechte weggenommen werden.

 

8. Recht auf Bildung:

Alle Tageskinder haben das Recht auf eine freie Bewegungsentwicklung: Die Tageskinder entwickeln sich aus eigenem Antrieb und nach eigenem Rhythmus. Es gibt keine lenkenden oder beschleunigenden Eingriffe. (Emmi Pikler Ansatz) Alle Kinder in meiner Tagespflege haben die Möglichkeit sich individuell und entwicklungsorientiert in Autonomie, in Grob- und Feinmotorik durch Angebote zu fördern und erfahren. Spiel- und Lernmaterialien werden altersgerecht angeboten. Die Tageskinder haben das Recht auf Sprachentwicklung, die durch begleitendes Sprechen, durch Singen, Kommunizieren und Bücher vorlesen oder anschauen, angeregt wird. 

 

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht: 

Flüchtlingskinder werden selbstverständlich wie alle anderen Tageskinder geborgen, liebevoll und beschützt in meiner Tagepflege betreut und gefördert.

 

10. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung:

Jedes Tageskind hat das Recht in seiner Privatsphäre geschützt zu werden. In alltäglichen Situationen bei meiner Arbeit akzeptiere ich ihre Intimsphäre, z.B. beim wickeln oder üben des Toilettengangs. Beim wickeln müssen die anderen Kinder nicht unbedingt zuschauen und wenn Kinder lernen/ üben trocken zu werden, steht das Töpfchen etwas abseits im Flur, um den Kindern zu zeigen und zu lernen, dass sie in diesen Situationen auch für sich alleine sein können/dürfen (Schamgefühl). Jedes Kind wird in meiner Tagespflege mit Würde behandelt. Ich behandle die Tageskinder mit Achtsamkeit und Empathie in allen täglichen Situationen in der Kindertagespflege.


 

4. Risiko und Potenzialanalyse

Meine Räumlichkeiten der Kindertagespflege, den Terrassen- und Gartenbereich habe ich kindgerecht gestaltet. Regelmäßig kontrolliere ich Steckdosensicherungen, das Schutzgitter am Treppenabgang, die verschlossene Tür zum Keller und die Sicherung der Fenster und die Tür im Spielzimmer mit dem Einklemmschutz. Jährlich findet ebenfalls ein Hausbesuch von Seiten des Jugendamtes statt.

Während der Schlafzeiten überwache ich die Kinder mit einer Babyfonkamera, die Eltern haben hierzu eine Einverständniserklärung unterschrieben. Das Babyfon speichert die Aufnahme nicht und ist nur auf dem dazugehörigen Mobilteil zu sehen. Im Gegensatz zu den Kameras rund ums Haus und im Garten. Diese Daten werden auf einer SD- Karte gespeichert und spätestens nach 1 Woche (meistens aber nach ein, zwei Tagen gelöscht). Anmerkung: Diese dienen jedoch nicht der Überwachung der Tageskinder, sondern sind zu meinem und dem Schutz meiner Kinder angebracht worden, denn die Kinder sind z.B. nie alleine draußen im Garten (Aufsichtspflicht).

In die Küche gehen wir immer gemeinsam, um Mittag zu essen oder um hauswirtschaftliche Aktivitäten durchzuführen, d.h. die Kinder sind auch hier immer beaufsichtigt. Trotzdem ist der Backofen mit versenkbaren Knöpfen gesichert und alle Chemikalien werden außer Reichweite der Kinder aufbewahrt. 

Wenn ich mit den Kindern im Straßenverkehr unterwegs bin, sitzen die Kinder im Krippenwagen und werden mit einem Gurt gegeben falls gesichert (gerade die ganz kleinen Kinder kommen nicht immer mit den Füßen auf den Boden und können deshalb nicht unbedingt gut sitzen und ihr Gleichgewicht ausbalancieren). Können die Kinder allein laufen, dürfen sie sich auf dem Feldweg frei bewegen. Kommt uns jedoch ein Fahrradfahrer oder Hundehalter, kommen alle zu mir zum Krippenwagen und laufen erst weiter, wenn derjenige in einigen Metern Entfernung ist. Die Kinder werden mit dem Ausruf Stop, dazu angehalten, auf mich zu warten.

 

Die Betreuung der Kinder fängt mit einem Kennenlern-Gespräch mit beiden Elternteilen bzw. Erziehungsberechtigten an. Dabei besteht die Möglichkeit mein Konzept zu lesen und die Räumlichkeiten der Betreuung zu besichtigen. In einem lockeren Austauschgespräch ist außerdem die Möglichkeit gegeben, sich etwas kennen zu lernen. Im Anschluss haben beide Parteien (Eltern/Erziehungsberechtigte und ich) ein paar Tage Zeit, um sich Gedanken zu machen, ob die Betreuung zustande kommt. Also passt die Familie zu mir und meinen Erziehungsvorstellungen, Betreuungsrahmen (montags- donnerstags 7.00 Uhr – 15.00 Uhr, freitags von 7.00 Uhr – 12.00 Uhr) und kann ich mir vorstellen die Familie aufzunehmen. Ebenso hat die Familie Zeit zu überlegen, ob es für sie passt, dass ich das Kind betreue. 

Sollte eine Betreuung in Frage kommen, findet ab ca. Januar/Februar ein monatliches Kennlerntreffen, für ca. 1 Stunde während meiner Betreuungszeit statt. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kommen mit dem Kind und wir tauschen uns aus und das Kind lernt mich und das Spielzimmer schon mal kennen. Während des Besuches ist ausschließlich das Elternteil/ der Erziehungsberechtigte für die Betreuung des Kindes zuständig. Ich nehme durch Augenkontakt bzw. Mimik/Gestik und der Sprache oder anreichen von Spielmaterial Kontakt zum Kind auf. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es so im August einfacher ist, wenn die eigentliche Eingewöhnung startet.

Ab August startet die Eingewöhnungszeit. Zusammen mit der Begleitperson, die die Eingewöhnung macht, kommt das Kind zu mir und nimmt wieder am morgendlichen Tagesablauf statt. Anfangs kümmert sich die Bezugsperson noch um das Kind und soll sich aber im Laufe der nächsten Eingewöhnungstage immer weiter zurücknehmen, so dass ich mehr und mehr Kontakt zum Kind aufbauen kann, bevor es zu den ersten Trennungsversuchen kommt. Durch Beobachtungen erfahre ich, was dem Kind gefällt und was nicht, außerdem hat das Kind, wenn möglich persönliche Dinge zum Trösten hier (Schnuller, Kuscheltier, Kuscheltuch etc.) Hilfreich ist es, wenn ein Kind den Körperkontakt zu mir zu lässt und auf den Arm oder Schoß kommt. Sollte es dies nicht mögen sitze ich zumindest in der Nähe und biete immer mal wieder den Körperkontakt an. Anschließend findet ein erster kurzer Trennungsversuch statt, die Gestaltung des Zeitpunktes ist immer unterschiedlich und richtet sich nach dem Kind, ebenso der weitere Verlauf der Eingewöhnungszeit.

Die Dauer, in der das Kind bei mir allein ist, wird immer weiter ausgeweitet, bis es zum Mittagessen und zum abschließenden Mittagsschlaf kommt. 

Ich stehe mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten immer im engen Austausch, während sie hier sind oder per Whats-App bzw. Anruf. 

Auch nach der Eingewöhnung finden immer wieder kurze Tür und Angelgespräche mit den Eltern statt, in denen kurze Informationen ausgetauscht werden (z.B. das Kind hat schlecht geschlafen, zahnt gerade, hatte ein anstrengendes Wochenende…) Somit fällt es mir einfacher das Verhalten des Kindes zu verstehen und auch spezieller auf die Bedürfnisse einzugehen.

 

Die Kinder kommen in der Regel von montags- donnerstags zwischen 7.00 Uhr und 15.00 Uhr und freitags zwischen 7.00 Uhr und 12 Uhr in die Betreuung und wir gestalten den Tagesablauf so, wie es uns gerade passt. Wir spielen, basteln, essen, singen und gehen zusammen raus. Bei besonders gutem Wetter sind wir länger draußen, als wenn es regnet. 

Während der Betreuungszeit, bin ich überwiegend alleine im Haus. Meine eigenen Kinder sind meistens erst am frühen Nachmittag aus der Schule zurück oder in den Ferien da. Dann spielen sie oder beschäftigen sich auch schon mal mit den Tageskindern (Buch vorlesen, Unterstützung bei Bastelaktionen, …) Alle anderen Aufgaben, wie z.B. wickeln, oder beim Essen helfen, anziehen der Tageskinder unterstützen übernehmen sie nicht. 

Während des Kennenlernens und der Eingewöhnung bekommen die Eltern einen Fragebogen, der mir nochmal als Gedächtnisstütze dient. Auf ihm stehen Fragen wie:

  • Wer hat das Kind überwiegend betreut
  • Wie verhalt es sich in Trennungssituationen
  • Wie verhält es sich beim wickeln
  • Welche Essgewohnheiten, Vorlieben etc. sind zu berücksichtigen
  • Wie verhält es sich in der Situation zum Schlafen legen
  • usw.

 

Neben dem intensiven Austausch mit den Eltern (der durch den Fragebogen ebenfalls noch schriftlich festgehalten wird) bekomme ich weitere Einblicke und Eindrücke zum Kind.

In der Essensituation, was für mich gerade am Anfang ein ausprobieren und weiteres intensives kennenlernen der „Eigenarten“ da stellt, erfahre ich was die Kinder bevorzugen und gerne essen. Beim Frühstück gibt es in der Regel Brot oder auch Müsli, wenn die Kinder schon sprechen können, frage ich sie, was sie auf dem Brot haben möchten. Bei den jüngeren probiere ich aus, ob z.B. Schmierkäse oder Leberwurst usw. lieber gegessen wird. Gerade in der ersten Zeit und bei den ganz jungen Kindern kommt es auch schon mal vor, dass sie lieber erstmal eine Banane oder Dinkelstangen bevorzugt essen. Das ist für mich völlig ok, denn in diesen Situationen ist das „Ankommen“ der Kinder für mich erstmal wichtiger. Nach und nach schleicht sich dies aus, denn die Kinder haben immer wieder die Möglichkeit zu Essen zu probieren, indem ich sie frage oder ihnen immer mal wieder den Teller reiche um zu probieren und testen. Ähnlich läuft die Situation beim Obstessen und Mittagessen statt. Was für mich jedoch wichtig ist, dass gerade am Mittagstisch die Kinder sitzen bleiben und auch ein wenig warten, bis die anderen Kinder aufgegessen haben, denn so kommt keine Unruhe rein, weil andere Kinder wieder spielen. In diesen Situationen versuche ich die Kinder abzulenken z.B. mit dem Schnuller oder dem Kuscheltier. Die Eltern bekommen diese Information und den „Auftrag“ es zuhause zu ebenfalls unterstützend zu üben, in den ersten Kennlerntreffen, vor Betreuungsstart schon mit, deshalb gestaltet es sich in der Regel einfach, da die Kinder es schon von zuhause gewohnt sind.

Ähnlich ist es in der Schlafenssituation, die am Ende der Eingewöhnung stattfindet. Auch hier wissen die Eltern, dass ich nicht 5 Kinder gleichzeitig auf dem Arm nehmen kann, um sie zum Einschlafen zu bringen. Der Auftrag für zuhause lautet: Üben und umsetzen, dass das Kind alleine in seinem Bett einschläft, damit ich nicht die „böse“ bin und es Schwierigkeiten gibt. In der Regel ist es jedoch unproblematisch, denn wenn die Kinder hier schlafen, sind sie nicht alleine im Zimmer und ich lasse in der Eingewöhnungszeit die Kinder erst nach und nach hier schlafen, um mich doch in dieser Einschlafsituation etwas intensiver mit dem Kind zu beschäftigen. Nach dem Essen gehen wir gemeinsam in den Flur, die Kinder krabbeln die Treppe herauf und ich gehe hinterher und sie gehen zu ihren Betten und ich hebe sie herein und sie nehmen sich ihren Schnuller oder das Kuscheltier und legen sich hin. Normalerweise kann ich dann mit einem „Schlaft gut, bis gleich“ den Raum verlassen und nach unten gehen. Gerade in den ersten Schlafsituationen beobachte ich jedoch und handel dementsprechend, z.B. noch mal über den Rücken streicheln (falls das Kind es zulässt) oder einfach nur an der Tür stehen und ausprobieren dann irgendwann den Raum zu verlassen, um gegebenenfalls doch nochmal hereinzugehen. Meistens sind die Kinder gerade um die Mittagszeit jedoch so müde und ko, dass es kein Problem darstellt. 

Schlaf ist ein Grundbedürfnis, dass ich den Kindern gebe, auch wenn die Eltern oftmals sagen, sie wollen nicht mehr, dass das Kind mittags schläft, denn sie bekommen es abends nicht ins Bett. In den Kennenlerngesprächen teile ich den Eltern immer wieder mit, dass die Kinder zumindest 30min eine Auszeit oben im Bett bekommen, damit sie mal „runterkommen“ und ich etwas aufräumen, sauber machen und essen kann (meine Auszeit). Normalerweise klappt das auch gut, denn auch die fast 3-Jährigen sind mittags ko und müde, dass sie ein paar Minuten schlafen. Sollte jemand früher wach werden, hole ich das Kind herunter (oftmals schlafen die anderen Kinder noch weiter) und es begleitet mich in meinem Ablauf oder wir spielen schon weiter. Ansonsten wecke ich die Kinder spätestens kurz vor der beginnenden Abholzeit und wir gehen gemeinsam, wer kann am Geländer die Treppe herunter, ansonsten trage ich das Kind herunter.

Ähnlich gestalte ich die Wickelsituation, so wickel ich meistens vor dem Mittagessen und für die Kinder ist es schon ein Ritual und gehört zum Tagesablauf dazu. Bevor ich jedoch das erste Mal wickel, stelle ich mich in der Eingewöhnungszeit immer wieder neben die Eltern, wenn sie das Kind wickeln. Aus Erfahrung weiß ich, dass das wickeln nach der Eingewöhnung in der Regel kein Problem darstellt, denn ich wickel erst die Kinder, die im Ablauf schon vertraut sind. Sollte ein Kind zwischendurch gewickelt werden müssen, frage ich die Kinder, ob sie „AA“ oder „Puhh“ (und halte mir die Nase zu) gemacht haben. Meistens lassen die Kinder mich nachschauen und wir machen im Anschluss eine frische Windel. Sollte ein Kind dies jedoch in der Spielsituation nicht wollen, erkläre ich ihm, dass wir nach der Spielsituation jedoch eben eine frische Windel machen müssen, denn sonst gibt es evtl. einen wunden Po. 

In Streitsituationen beobachte ich erstmal die Kinder und schreite ein, wenn Grenzen überschritten, werden durch schlagen, hauen, beißen oder auch Spielzeugwegnahme. Ich leite die Kinder immer wieder dazu an, „Nein zu sagen“ und sich durchzusetzen, was durchaus einige Male/Monate dauern kann. Ich unterstütze und versuche die Kinder zu stärken, indem ich z.B. mit ihnen zusammen das Spielzeug wiederhole, und dabei immer wieder erkläre, dass nichts weggenommen wird und man sich durchsetzen darf, wenn man etwas zuerst hatte.

 

Viele Informationen zum Tagesablauf, Umgang usw. stehen in meinem Konzept und auf meiner Homepage und sind den Eltern vertraut, denn sie haben die Möglichkeit beim Kennenlernen und auch zwischendurch bei Bedarf ins Konzept hereinzuschauen.

Wie schon erwähnt stehe ich immer im engen Austausch mit den Eltern bei den Übergabe - und Abholsituationen, so dass ich situationsorientiert handeln kann.

 

 

5. Verhaltenskodex

Die Kindeswohlgefährdung kann und vor allem darf in meiner Betreuung nicht vorkommen. 

Im alltäglichen Umgang mit den Kindern ist es wichtig, diesen die notwendige Wärme, Geborgenheit und Sicherheit in einem vertrauensvollen Umfeld zu geben. Der Verhaltenskodex dient der klaren Regelung von bestimmten Situationen und bietet Schutz für Kinder, Eltern und mich. Alle werden somit präventiv vor Missbrauch und Gewalt sowie vor falschen Verdächtigungen geschützt. Auch meinen kleinen Kindern habe ich an die Hand gegeben, wie sie in unangenehmen Situationen - durch ausgestreckte Hand - STOPP - sagen können. Wer schon sprechen kann, sagt auch energisch *NEIN*.

Alle Kinder gleich welchen Alters fordern uns Erwachsene ständig heraus. Daher muss man sich besonders als Fachkraft selbst kontrollieren. Wenn ich selbst unruhig bin und hektisch, überträgt es sich leicht auf die Kinder und der Tag bedeutet Stress auf beiden Seiten. 

Deshalb versuche ich ruhig und besonnen zu handeln, damit keine Stresssituationen entstehen. Merke ich dies, kann ich kurz den Raum verlassen, um z. B. tief ein und auszuatmen, bis zehn zu zählen oder eine Stück Schokolade zu essen, das hilft meistens auch. Kindliche Auseinandersetzungen beobachte ich und schreite nur ein, wenn Grenzen überschritten werden. (z. B. Schlagen, Beißen, Spielsachen werfen…) 

In den Jahren habe ich gelernt solche Situationen mit einer Umkehr der Situation zu begegnen. Eine Regel ist unter anderem auch, – *mach was anderes*. z.B. Ist das Spiel im Zimmer sehr laut und Streitigkeiten kommen immer wieder auf. Werden wir uns anziehen und nach draußen gehen. 

Kindeswohlgefährdung bedeutet immer eine Gefahr für die Entwicklung eines Kindes, die bei anhaltender Dauer nicht nur körperliche, geistige und/oder seelische Schäden hinterlassen. Erkenne ich bei einem mir anvertrauten Kind eine solche Gefahr, folge ich den Vorgaben des Ablaufverfahrens. Die Bausteine des Vorgehens sind Beobachtung, Dokumentation und der Austausch mit Fachkräften.

Die Verantwortung für das richtige Verhalten von Nähe und Distanz liegt auch bei mir. Besonders wichtig ist mir ein herzlicher Umgang mit den Kindern. Das Berühren nicht nur beim Wickeln, sondern auch zum Trösten und Beruhigen ist selbstverständlich, wenn das Kind das Bedürfnis verbal oder nonverbal äußert. Aufgezeigte Grenzen der Kinder, aber auch der Eltern und meine werden geachtet. Die Eltern sprechen mich meistens als „Tagesmutter“ und mit Vornamen an, jedoch bin ich keine Mutter, keine Ersatzmutter etc., wenn Kinder mich z.B. mit Mama rufen, um sich mitzuteilen, erkläre ich, dass ich Yvonne bin und auch in Gesprächen mit den Kindern rede, spreche ich manchmal in der 3ten Person von mir, damit die Kinder meinen Namen immer wieder hören und auch irgendwann (wie auch immer) aussprechen können.

Ich begleite die Kinder auf ihrem Weg des sozialen miteinander und vermittle ihnen den respektvollen Umgang miteinander, nach Hilfe zu fragen und anzubieten, und Verständnis im Umgang miteinander. Dabei sind Regeln und Konsequenzen wichtig. Kindern sollen lernen, dass bestimmte Verhaltensweisen Auswirkungen haben. Z. B. Wirft ein Kind den gebauten Turm eines anderen Kindes ständig um, obwohl das andere Kind STOPP oder NEIN gesagt hat, werde ich dem Kind erklären, dass es seinen Freund traurig macht. Wird der Turm immer noch umgeworfen, kommt als Konsequenz eine kurze Pause vom Spiel und ich schaue mir z.B. ein Buch mit dem Kind an, oder spiele mit ihm etwas anderes. Ebenso gestaltet sich der Umgang mit Aktivitäten wie Bastelangeboten. Ich frage die Kinder, ob sie mitmachen möchten und sie haben die Möglichkeit frei zu wählen. Etwas weniger frei wählbar ist die Situation, in der wir heraus gehen wollen. Alle helfen mit beim gemeinsamen aufräumen und werden dazu anfangs angeleitet. Auch gehen wir immer alle gemeinsam raus, denn anders ist es bei mir aufgrund der Aufsichtspflicht nicht möglich. Auch entscheide ich darüber, ob eine Jacke, Mütze angezogen werden muss oder nicht, da haben die Kinder keine Entscheidungsfreiheit. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit die Jacke aufzulassen oder erstmal ohne Mütze herauszugehen um dann festzustellen, dass es doch an den Ohren kalt wird. In vielen Situationen ist es deshalb ein schmaler Grad, zwischen Verpflichtung, Mitentscheidung, Schutz (z.B. eincremen mit Sonnencreme im Sommer), Partizipation und doch „Zwang“ (wir gehen alle zusammen raus) weil die Situation es so ergibt. Trotzdem versuche ich die Kinder immer wieder ins Tagesgeschehen mit einzubeziehen und respektvoll mit ihren Bedürfnissen und Gefühlen umzugehen.

 

 

6. Sexualpädagogische Haltung

Je kleiner die Tageskinder sind, leben sie im Hier und Jetzt und alles, was im Moment schön oder unangenehm ist, wird bedeutend erlebt. Die Möglichkeit zu warten, die eigenen Bedürfnisse zu verschieben, tritt meistens erst ab dem 3. Lebensjahr langsam durch Erlernen ein.

In der Sexualität wenden Kleinkinder das Lustprinzip des Moments an. Das eigene Geschlechtsorgan wird berührt und als angenehm empfunden. Durch das Erkunden des eigenen Körpers lernt das Kind sich selbst kennen, das eigene Geschlechtsorgan und die eigenen Körpergrenzen kennen.

Im Alter von 0-3 Jahren suchen die Tageskinder noch sehr viel Nähe und Geborgenheit, sie haben ein tiefes Bedürfnis nach Anerkennung und Liebe, körperliche Nähe und Empfinden von Sicherheit und Schutz, was zur Bedürfniserfüllung beiträgt, vor allem Körperkontakt drückt bei Kindern den Wunsch nach Nähe und Geborgenheit aus.

Die Aufgaben der Sexualerziehung in der meiner Tagespflege:

· Bezeichnen aller Körperteile von Anfang an in der Betreuung, z.B. beim Wickeln, waschen, Töpfchen - oder Toilettengang 

· Die Genitalien mit Namen wie Vulva (Kinder sagen meistens Scheide), Penis, Hoden benennen.

· Altersentsprechende Kompetenzübertragung z.B. beim Toilettengang, größere Kleinkinder können ihr Genital ohne Hilfe abputzen, manchmal brauchen sie noch etwas Unterstützung

· Auf Fragen der Kinder eingehen und sie beantworten

· Ermöglichung von lustvollen Spielen für die eigene Körperwahrnehmungen und Körpererfahrungen, z.B. freie Bewegungen wie tanzen, klettern, springen, schaukeln, wippen, rutschen…

· Überdenken eigener moralischer Zugänge (gilt für mich und für die Eltern)

· Eigene Gefühls- und Körpergrenzen zeigen und ansprechen

· Genderneutrale Erziehung - Wichtig ist, dass Kinder von klein auf und unabhängig vom Geschlecht vielfältige Erfahrungen machen können. Ohne Rollenklischees die Kinder aufwachsen lassen. Die Tageskinder dürfen das in meiner Kindertagespflege z.B. spielen die Jungen gerne mit Puppen und dem Puppenwagen

· In meiner Tagespflege dürfen die Kinder im Sommer bei Wasserspielen bis auf die Windel nackt sein. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern. Ich habe einen großen Garten, der nicht unbedingt von jedem ein geblickt werden kann.

 

Meine Ziele sind…

· Ein positives Körpergefühl zu vermitteln

· Den Tageskindern einen positiven Zugang zu Sexualpädagogik zu vermitteln

· Es gibt kein Tabuthema - ich habe eine offene Haltung zu diesem Thema und setzte mich mit den Tageskindern auseinander

Grenzverletztes Verhalten und Übergriffe, wenn Tageskinder auffällig sind oder ihre Grenzen überschreiten:

1. Ich stoppe die Grenzverletzung oder den Übergriff: „Stopp, ich möchte nicht, dass ihr das spielt!“

2. Ich befrage die beteiligten Kinder und fordere eine Entschuldigung vom übergriffigen Kind ein. Ich erkläre und versuche zu vermitteln.

3. Ich unterstütze das betroffene Tageskind, habe Mitgefühl, gebe Trost und biete Unterstützung an

4. Meine Regeln für Körpererkundungsspiele in der Gruppe, in der Regel kommen diese Erkundungsspiele bei meinen Tageskindern nicht vor im Gegensatz zu Kindern in Kindergarten.

5. Ich informiere die Eltern der beteiligten Kinder, falls es Vorfälle gegeben hat. Ich möchte, dass die Eltern der betroffenen Kinder, den Vorfall mit ihren Kindern besprechen, sie begleiten und beobachten. Ich biete Hilfe an, soweit es meine Kompetenzen ermöglichen. Wiederholt sich die Situation durch das übergriffige Kind, hole ich eine Fachberatung oder eine Fachstelle wird mit einbezogen.

 

 

7. Partizipation und Beschwerdemöglichkeit

Das Fundament im Kinderschutz ist die Teilhabe (=Partizipation) von Kindern. Mein Ziel als TPP ist es „starke und selbstbewusste“ Tageskinder zu erziehen, die ihre Wünsche und Bedürfnisse frei äußern können und sich selbst abgrenzen können.

Ich gebe den Kindern Raum für Mitbestimmung für einzelne Tageskinder und / oder für alle und ermögliche dies durch:

· Bedürfnisorientiertes Agieren, abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und            persönliche Fähigkeiten des Kindes

· Hineinwachsen in demokratische Werte und Strukturen, in denen die Kinder Verantwortung für das eigene Handeln übertragen und schon ältere Kinder Verantwortung für die Gruppe übernehmen, durch Mithilfe bei Alltagsituationen 

· Fehlerfreundliche Kultur – Fehler im Alltag passieren und gehören zum Lernen dazu – aus jedem Fehler kann eine positive Lernerfahrung gezogen werden (sowohl von mir als Tagespflegeperson oder von den Tageskindern)

 

Stufen der Partizipation:

Ein Bild, das Text, Schrift, Reihe, Design enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

Beispiele im Alltag:

· Sitzplatzentscheidung z.B. beim Frühstück

· Beteiligung beim Mittagessen – was und welche Menge

· Morgenkreis – Mitbestimmung bei der Liederwahl – Wünsche äußern

· Ausflug ins Feld, zu den Pferden, zum Lama, Bauernhof – Garten (Mitbestimmung)

· An- und Ausziehen (Selbstentscheidung)

· Schlafen oder nur Ausruhen (trifft eher bei älteren Tageskindern zu)

· Windel oder Töpfchen (ohne Zwang nur mit Beteiligung)

· Entscheidung, ob es gewickelt werden möchte oder schlafen möchte (Pflege,  

  Fürsorge und benötigte Erholung haben Vorrang)

· Krabbelspiele – Selbstentscheidung (möchte ich Nähe zulassen oder nicht)

 

Die Entscheidungsfindung wird über die Sprache, bei den ganz Kleinen eher über Mimik oder Gestik vermittelt. Die Tageskinder nehmen gerne an Abstimmungen teil, z.B. sogar schon die Einjährigen (krabbeln, laufen in den Flur um sich anzuziehen und herauszugehen

Das Recht auf Partizipation ist nicht an das Alter oder den Entwicklungsstand gebunden. Sehr junge Kinder wollen und können im Alltag bei vielen mithelfen und Dinge mitentscheiden, die sie betreffen.

Partizipation ist wichtig für Kinder:

• für eine persönliche Entwicklung

• für eigene Entscheidungsprozesse und Ergebnisse

• für eine persönliche Entwicklung der Autonomie

• für die Demokratie (sie lernt man, indem man sie macht)

Mir ist wichtig, dass man Äußerungen oder Meinungen von Kindern ernst nimmt und diese auch stehen lässt und die Kinder nicht von der eigenen Meinung überzeugen will.

Wichtig ist, meine eigene Selbstevaluation und Selbstreflexion in der Betreuung! Selbstevaluation heißt, dass ich systematisch, analysierend und bewertend meine Arbeit mit den Kindern beobachte um diese zu stabilisieren oder zu verbessern.

Ziel meiner Reflexion in der Kindertagespflege ist aus dem Geschehen, dem Fehlverhalten oder den Fehlern zu lernen, durch meine Analyse bekomme ich mehr Zugang zu meinem eigenen Handeln und Empfinden und kann somit hoffentlich in der Zukunft bessere Lösungen finden und das Wiederholen von Fehlverhalten kann verhindert werden.

 

Meine Reflexionsziele:

  • Probleme lösen / Stärkung des lösungsorientieren Denkens
  • Gewinn an Selbsterkenntnis
  • Das Trainieren der Reflexionsfähigkeit und der eigenen Fähigkeit, Dinge zu hinterfragen
  • Die Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen und Gedanken
  • Erlangen der Möglichkeit, Fremdverhalten besser zu akzeptieren
  • Reflexion = Nachdenken, Überlegung und Betrachtung der Situation

 

Die Beschwerdemöglichkeit, vor allem im Umgang mit den Eltern ist ebenfalls ein wichtiger Punkt in meiner Arbeit mit den Familien, sollte es zu unerfreulichen Situationen kommen, haben beide Parteien die Möglichkeit ihre „Streitpunkte, evtl. Missverständnisse, usw.“ mitzuteilen. Hierzu biete ich Gespräche an, die in Ruhe geführt werden und nicht in den Übergabesituationen. Um sich vernünftig auf das Gespräch vorzubereiten, bitte ich mir den Grund für dieses Gespräch zu nennen, ebenso teile ich den Eltern meinen Grund mit. Auch die Kinder können sich natürlich beschweren und wir versuchen Lösungsansätze oder alternativen zu finden, damit das Kind sich wohl fühlt.

 

 

8. Intervention

Die wichtigste Regel bei einem Verdacht heißt: Ruhe bewahren. Voreilige Offenlegung könnte zu einer Verschlimmerung der Situation für das Kind führen. Tatpersonen manipulieren ihre Opfer und schüchtern sie ein. Gerade sehr kleine Kinder wissen zudem häufig gar nicht, dass etwas nicht „normal“ ist. Ich spreche nicht mit den Eltern, wenn ich nicht völlig ausschließen kann, dass die Tatperson ein Familienmitglied oder Elternteil des Kindes sein könnte. 

Die Aufklärung und Verbesserung des Kinderschutzes in der Kindertagespflege fanden durch gezielte Schulungen, Sensibilisierung und schriftlich festgehaltene Maßnahmenstatt. Einen Ablaufplan mit einem Ablaufplan und Dokumentationshilfen wurde seitens der Stadt Kamen zur Verfügung gestellt. 

 

 

9. Netzwerkanalyse und Kooperation

Kinderschutz gelingt nicht allein, wir alle brauchen Kooperationen und Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur*innen, um den Schutz gewährleisten zu können. In meinem Arbeitsbereich gehört es sogar zu meiner Pflicht, auf den Kinderschutz zu achten. Deshalb muss ein Kinderschutzkonzept erstellt werden, Hilfestellung gaben die Fachberater*innen durch Workshops, durch Erstellung einer Netzwerkkarte der Jugendhilfe der Stadt Kamen. Somit habe ich eine Information erhalten, welche Beratungsstellen ich hinzuziehen kann und wie ich mich zu verhalten habe.

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Design enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

InsoFa-Beratung – Was ist das?

 InsoFa unterstützt die Kindertagespflegeperson bei 

▪ dem Sammeln und sortieren von Anhaltspunkten

▪ der Gefährdungseinschätzung

▪ der Planung des weiteren Vorgehens

▪ Fragen zur Gestaltung der Einbeziehung der Kinder und Eltern

▪ der Sammlung möglicher Hilfeangebote

▪ der Einschätzung hinsichtlich der Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur                 

   Gefährdungsabwendung

▪ dem Erlangen von mehr Handlungssicherheit

▪ der Entscheidung, ob das Jugendamt hinzugezogen werden muss

 

Rolle und Funktion

▪ Unterstützung bei hohem Handlungsdruck 

▪ Fachwissen beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung 

▪ Außenblick auf die Gesamtsituation 

▪ Handlungssicherheit herstellen 

▪ Unsicherheiten abbauen 

▪ InsoFa übernimmt keine Gespräche mit Kindern oder Eltern 

▪ Fall –und Handlungsverantwortung bleibt der Kindertagespflegeperson

 

 

InsoFa-Beratung - Wichtig zu wissen

▪ Hinzuziehung einer InsoFa jederzeit möglich 

▪ Daten der Familie werden anonymisiert/pseudonymisiert 

▪ Schweigepflicht / Datenschutz bleibt gewahrt 

▪ Ist kostenlos 

▪ Beratungsanfrage ist keine Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung 

▪ einmalig oder prozessbegleitend 

▪ Zeitrahmen ca. 1 Stunde 

▪ Räumlichkeiten außerhalb der Privaträume der Kindertagespflegepersonen  

  möglich

 

 

InsoFa-Beratung der Stadt Kamen ist mir bekannt und ich habe ihre Kontaktdaten


 

10. Aufarbeitung und Rehabilitation

Der Begriff „Aufarbeitung“ bezieht sich an dieser Stelle auf die direkte Nachbereitung von Fällen und Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt. Eine Einrichtung oder Institution müssen sich nach einem Vorfall oder einer Meldung damit auseinandersetzen, in welcher Kultur Vorfälle stattgefunden haben oder welche Umstände sie ermöglicht haben. Hier sollte die Bereitschaft entwickelt und festgehalten werden, aus welchen Fehlern das System lernen muss. Im Aufarbeitungskonzept, das durch Ihre Fachberaterinnen erstellt wird, werden Handlungsempfehlungen für die Aufarbeitung festgelegt. Das Anrecht der Betroffenen auf Aufarbeitung in der Institution sollte im Mittelpunkt stehen, sie sollten keinesfalls Widerständen und/oder Zurückweisungen erfahren. Grundlegend für den Beginn und die Umsetzung eines Aufarbeitungsprozesses ist eine sichtbar und spürbar aufgeschlossene Haltung. Bei der persönlichen Aufarbeitung sollten die betroffenen Personen im Vordergrund stehen. Jedoch sollten auch andere Personen, die an Intervention und Gewaltbearbeitung beteiligt waren, im Blick behalten werden. Auch bei ihnen besteht das Risiko, dass Belastungen nicht verarbeitet werden können und negative Eindrücke zurückbleiben. Es ist zumeist hilfreich und angemessen, externe Unterstützung, z.B. durch Supervision, hinzuzuziehen.

 


11. Quellenangaben 

  • Workshops der Stadt Kamen zum Thema Kinderschutz
  • Informationsmaterialien von der Stadt Kamen
  • Workshop im Sportverein zum Thema Kinderschutz
  • https://www.partizipation-kita.de
  • Unicef Kinderrechte
  • Maywald, „Sexualpädagogik in der Kita“, Herder Verlag
  • Austausch mit befreundeten Erzieherinnen und lesen von Konzepten aus den Kita- Bereichen
  • Internetrecherchen