Um Kindertagespflegeperson, umgangssprachlich Tagesmutter zu werden, habe ich, (aufgrund meiner Erzieher- und Motopädieausbildung) einen verkürzten Tagesmütter- Qualifizierungs- Lehrgang über 80 Stunden besucht. Des weiteren findet regelmäßig eine Überprüfung durch das Jugendamt, inklusive Hausbesuch statt. Ein polizeiliches Führungszeugnis von allen Hausbewohnern über 18 Jahren und ein ärztliches Attest über meine physische und psychische Gesundheit muss ebenfalls regelmäßig eingereicht werden. Ebenso ein Nachweis über die 1. Hilfe am Kind, dieser muss alle 2 Jahre erneuert werden. Erst dann erhält man eine Pflegeerlaubnis und darf Kinder betreuen.
Meine Pflegeerlaubnis erlaubt mir eine Betreuung von bis zu fünf fremden, gleichzeitig anwesenden Kindern und ist auf fünf Jahre befristet. Die Erlaubnis steht unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, für den Fall, dass sich nachträglich durchgreifende Bedenken hinsichtlich der Eignung, insbesondere der Persönlichkeit, der Sachkompetenz, sowie der Kooperation mit dem Fachbereich Jugend, Tages-und Vollzeitpflege ergeben.
Des weiteren müssen jedes Jahr Fortbildungen besucht werden um die Pflegeerlaubnis aufrecht zu erhalten.